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Nachricht

Europäische neue Batterierichtlinie: Ein konkreter Schritt in eine nachhaltige Zukunft

Am 14. Juni 2023, Pekinger Zeit, um 18:40 Uhr verabschiedete das Europäische Parlament die neuen EU-Batterievorschriften mit 587 Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen.Gemäß dem normalen Gesetzgebungsverfahren wird die Verordnung im Europäischen Bulletin veröffentlicht und tritt nach 20 Tagen in Kraft.

Der Export von Chinas Lithiumbatterien wächst rasant und Europa ist der Hauptmarkt.Daher hat China in verschiedenen Regionen Europas zahlreiche Fabriken für Lithiumbatterien errichtet.

Durch das Verständnis und die Einhaltung der neuen EU-Batterievorschriften sollten Risiken vermieden werden

Zu den wichtigsten geplanten Maßnahmen der neuen EU-Batterieverordnung gehören:

Die neue europäische Batterierichtlinie ist ein konkreter Schritt in eine nachhaltige Zukunft

- Obligatorische Erklärung und Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks für Batterien von Elektrofahrzeugen (EV), Batterien für leichte Transportmittel (LMT, wie Roller und Elektrofahrräder) und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;

- Tragbare Batterien, die so konzipiert sind, dass sie vom Verbraucher leicht entfernt und ausgetauscht werden können;

- Digitale Batteriepässe für LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien;

- Sorgfaltspflichten gegenüber allen Wirtschaftsteilnehmern, mit Ausnahme von KMU;

- Strengere Abfallsammelziele: für Gerätebatterien – 45 % bis 2023, 63 % bis 2027, 73 % bis 2030;für LMT-Batterien - 51 % bis 2028, 20 % bis 2031 61 %;

- Mindestanteil an recycelten Materialien aus Batterieabfällen: Lithium – 50 % bis 2027, 80 % bis 2031;Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel – 90 % bis 2027, 95 % bis 2031;

- Mindestinhalte für neue Batterien, die aus Produktions- und Verbrauchsabfällen zurückgewonnen werden: Acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung – 16 % Kobalt, 85 % Blei, 6 % Lithium, 6 % Nickel;13 Jahre nach Inkrafttreten: 26 % Kobalt, 85 % Blei, 12 % Lithium, 15 % Nickel.

Den oben genannten Inhalten zufolge haben die weltweit führenden chinesischen Unternehmen keine großen Schwierigkeiten, diese Verordnung einzuhalten.

Es ist erwähnenswert, dass „tragbare Batterien, die so konzipiert sind, dass sie vom Verbraucher leicht zerlegt und ausgetauscht werden können“, möglicherweise bedeutet, dass die ehemalige Energiespeicherbatterie für den Haushalt so konstruiert sein kann, dass sie leicht zerlegt und ausgetauscht werden kann.Ebenso können Mobiltelefonbatterien möglicherweise leicht zerlegt und ausgetauscht werden.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 27. Juli 2023